Coronavirus: 3G Pflicht für den Trainingsbetrieb

Coronavirus: 3G Pflicht für den Trainingsbetrieb

Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten.

Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virusvariante. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Zudem gilt bei der Einreise eine verschärfte Testpflicht. Dafür werden ab morgen 4. Dezember 2021 alle Länder von der aktuellen Quarantäneliste gestrichen.

Was heisst das für unseren Tischtennisbetrieb:

  • Die 3G-Zertifikatspflicht gilt neu in Innenräumen für alle sportlichen Aktivitäten. Ohne ein Zertifikat ist das Tischtennistraining verboten. (dies gilt für Personen ab dem 16 Lebensjahr)
  • Auf der ganzen Sportanlage herrscht Maskenpflicht. (ausser während dem aktiven Spielen).
  • Die Vereine sind verpflichtet eine Präsenzliste zu führen.
  • Vereine können den Zutritt zur Halle jederzeit auf 2G beschränken. Bei 2G entfällt die Maskenpflicht.

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Heinz Mathys
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