Nachwuchsfonds – Unterstützungen

Die Themen

Der Mittelländische Tischtennisverband unterstützt den Nachwuchs im Tischtennis mit dem Nachwuchsfonds.

1. Allgemeines
Das vorliegende Reglement beschreibt die Äufnung, den Verwendungszweck, die
Zuständigkeiten und den Bezug zur Buchhaltung.

2. Äufnung des Fonds
Dem Fonds fliessen aus verschiedenen Quellen Gelder zu. Z.B. von
– Spenden
– Budgetierte und nicht durchgeführte Anlässe.
– Rückvergütung von bezahlten Rechnungen (z.B. Hallengebühren)
Der Maximalbetrag im Fonds soll Fr. 15’000.- nicht überschreiten.
Ausnahme, wenn mit einer Spende der Betrag überschritten wird.

3. Verwendungszweck
Ausserordentliche Auslagen, welche nicht im Budget erfasst sind
– Nicht geplante Projekte im Bereich Nachwuchs, im Verband und in den Vereinen
– Unterstützung von Nachwuchsspielern.

4. Verfahren
Gesuche für den Bezug von Geldern aus dem Fonds können in schriftlicher Form an den
Vorstand gerichtet werden. Antragsberechtig sind Verbandsfunktionäre und Clubs des
MTTV.

5. Zuständigkeit
Für den Bezug von Geldern aus dem Fonds braucht es einen Entscheid des Vorstandes.

6. Beitragshöhe
Für Unterstützungen werden Beiträge von maximal Fr. 1500.- zugesprochen.
Beiträge sind in der Regel einmalig.

7. Buchführung
Für den Fonds wird kein eigenes Zahlungskonto erstellt. Die Verbuchung läuft über die
Finanzbuchhaltung des MTTV. Die Überprüfung erfolgt im Zusammenhang mit der Revision.

8. Auflösung des Fonds
Die Auflösung des Fonds liegt in der Zuständigkeit des Vorstandes MTTV.

Genehmigt durch den Vorstand MTTV an der Vorstandssitzung vom 11.8.2021

 

Anträge können von Vereinen mit folgendem Formular an den MTTV gestellt werden.

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